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Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Maravi-O by Ruiz · Data Processing Agreement · Version 1.0 · 2026
📋 Hinweis: Diesen Vertrag müssen B2B-Kunden unterzeichnen, bevor Maravi-O by Ruiz personenbezogene Daten ihrer Endkunden verarbeitet. Die ausgefüllte und unterzeichnete Kopie wird dem Kunden per E-Mail zugestellt.

Vertragsparteien

Auftraggeber (Verantwortlicher / Data Controller)
Unternehmensname:
Adresse:
Kontakt:
Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter / Data Processor)
Maravi-O by Ruiz · Einzelunternehmen
Schwendi 11, 3156 Riffenmatt, Kanton Bern, Schweiz
E-Mail: [email protected] · Tel: +41 76 770 37 94
Inhaber: Antonio Ruiz

§ 1 Gegenstand und Umfang der Auftragsverarbeitung

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten wie folgt:

Art der Daten

[Auszufüllen: z.B. Kundennamen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Gesprächsinhalte im KI-Chatbot]

Zweck der Verarbeitung

[Auszufüllen: z.B. Automatisierung von Kundenanfragen via KI-Assistentin, Content-Generierung]

Dauer der Verarbeitung

Während der Laufzeit des Leistungsvertrags sowie Monate darüber hinaus zur Dokumentation.

Kategorien betroffener Personen

[Auszufüllen: z.B. Endkunden des Auftraggebers, Website-Besucher]

Art der Datenverarbeitung

☑ Speicherung   ☑ Verarbeitung durch KI-Systeme   ☑ Übermittlung an Drittanbieter (§ 3)   ☐ Sonstige:

§ 2 Verantwortung und Geheimhaltung

Der Auftraggeber trägt die Gesamtverantwortung als Data Controller gemäss DSG/nDSG. Der Auftragnehmer handelt als Auftragsverarbeiter und verarbeitet die Daten ausschliesslich nach Weisung des Auftraggebers.

Der Auftragnehmer wahrt die Vertraulichkeit der verarbeiteten Daten und gibt diese nur an berechtigte Personen weiter. Diese Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Auftrags für mindestens 3 Jahre.

§ 3 Drittanbieter und Unterauftragsverarbeiter

Der Auftragnehmer setzt folgende Drittanbieter ein:

DienstleisterStandortZweckAbsicherung
Anthropic (Claude AI)USA / SchweizKI-SprachverarbeitungSCC ✅
OpenAI (GPT)USAKI-TextgenerierungSCC ✅
Google (Gmail/Workspace)WeltweitE-Mail-VerarbeitungSCC ✅
HeyGenUSA / AsienVideo-GenerierungSCC ✅
CloudflareWeltweitCDN / HostingSCC ✅

Der Auftragnehmer informiert bei Änderungen der Drittanbieter mit mindestens 15 Tagen Vorlauf.

§ 4 Sicherheitsmassnahmen

Technisch

✅ Verschlüsselung bei Übertragung (TLS/SSL)   ✅ Authentifizierung (OAuth, API-Keys)   ✅ Zugriffskontrolle (Whitelist)   ✅ Regelmässige Backups   ✅ Monitoring

Organisatorisch

✅ Vertraulichkeitspflicht in Verträgen   ✅ Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten   ✅ Incident-Management-Verfahren (§ 6)

Der Auftragnehmer implementiert angemessene Schutzmassnahmen gemäss DSG Art. 22–24 und gibt keine Garantie für absolute Sicherheit.

§ 5 Betroffenenrechte

Der Auftraggeber bleibt zuständig für Anfragen betroffener Personen. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber innert 10 Arbeitstagen bei: Auskunftsrecht (Art. 25 DSG), Berichtigungsrecht, Löschungsrecht und Datenportabilität.

§ 6 Sicherheitsverletzungen und Incident Management

Bei einer Datenpanne informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innert 24 Stunden, und dokumentiert: Zeitpunkt der Entdeckung, Art der Verletzung, Umfang betroffener Daten, getroffene Gegenmassnahmen. Der Auftraggeber entscheidet über Meldung an Datenschutzbehörde oder betroffene Personen.

§ 7 Löschung und Rückgabe von Daten

Nach Beendigung des Auftrags löscht oder gibt der Auftragnehmer alle verarbeiteten Daten auf Anforderung zurück und bescheinigt die Löschung in Schriftform. Backups werden nach Monaten gelöscht. Ausgenommen sind Daten, die gesetzlich aufzubewahren sind (z.B. Buchhaltung).

§ 8 Audit und Inspektionsrecht

Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses Vertrags zu prüfen: durch Inspektion vor Ort (5 Tage Vorlauf), Anforderung von Dokumentation, oder externe Audits (Kosten trägt Auftraggeber, ausser bei festgestellter Verletzung). Antwort innert 10 Tagen.

§ 9 Kosten und Vergütung

Kosten für Compliance-Dokumentation und Sicherheitsmassnahmen sind in der vereinbarten Leistungsvergütung enthalten. Erhebliche Zusatzanforderungen (z.B. externe Audits) können separat vereinbart werden.

§ 10 Laufzeit und Beendigung

Dieser AVV läuft parallel zum Leistungsvertrag und gilt noch 3 Monate nach Vertragsende für Abwicklungs- und Dokumentationszwecke. Beendigung mit 30 Tagen Ankündigung, sofern kein Leistungsvertrag mehr besteht.

§ 11 Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Schweizer Recht (DSG/nDSG). Gerichtsstand: Bern, Schweiz.

§ 12 Unterschrift

Auftraggeber (Data Controller)

Name und Funktion:

Unterschrift

Datum

Maravi-O by Ruiz (Data Processor)

Antonio Ruiz · Eigentümer

Unterschrift

Datum